AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Satelliten-Internet Vertriebscenter UG (haftungsbeschränkt) für das Produkt all DSL
§ 1 Allgemeines
1.1 Die Satelliten-Internet Vertriebscenter UG (haftungsbeschränkt) (im Folgenden SIV genannt) stellt im Rahmen des Dienstes all DSL (im Folgenden all DSL) einen Breitband-Internetzugang über Satellit (im Weiteren Dienst genannt) zur Verfügung Dieser Dienst und die dazugehörige Hardware wird bereitgestellt auf Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen, sowie den in den Preislisten und auf der Homepage genannten Tarifen und gemäß den weiteren ergänzenden produkt- und dienstspezifischen Regelungen, die im Internet unter www.sat-internet.info einsehbar, abrufbar und zum Zwecke der Speicherung herunterladbar sind. Abweichende Geschäftsbedingungen finden keine Anwendung, auch wenn SIV der Geltung nicht ausdrücklich widersprochen hat.
1.2 Der Dienst wird bereitgestellt über den Eutelsat Satelliten Eurobird 3 ™ im KU-Band.
1.3 SIV ist berechtigt, dem Kunden das Vertragsverhältnis betreffende Mitteilungen durch Zusendung an die vom Kunden angegebene E-Mail Adresse oder Postanschrift zu übersenden.
1.4 Der Vertrag kommt durch einen Auftrag des Kunden unter Verwendung des hierfür vorgesehenen Web-Bestell-Shops und der anschließenden Annahme durch SIV zustande. Die Annahme erfolgt durch Zugang eines Bestätigungsschreibens per Mail oder Anlieferung der Ware beim Kunden.
§ 2 Kündigungsfristen und Rücktrittsrecht
2.1 Die Kündigungsfrist beträgt ein Drittel der Mindestvertragslaufzeit, maximal drei Monate zum Laufzeitende.2.2 Nach der Mindestvertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag, wenn nicht fristgerecht gekündigt wurde, jeweils um 12 Monate.
2.3 Bei allen Waren, z.B. Hardware gilt ein Rücktrittsrecht von 14 Tagen gemäß Fernabsatzgesetz.
2.4 Bei Dienstleistungen, so beim Dienst all DSL Internet über 2-Wege-Satellit, gilt ein Rücktrittsrecht von 14 Tagen nur dann, wenn der Dienst von dem Kunden noch nicht in Anspruch genommen worden ist, d.h. das Modem noch nicht auf das System aufgeschaltet und aktiviert wurde.
2.5 Beim Verkauf von Gegenständen (Hardware) behält sich SIV das Eigentum bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
§ 3 Leistungsumfang und Fair Access Policy (FAP)
3.1 SIV veranlasst nach Zahlungseingang die Absendung der erforderlichen Hardware (Satellitenantenne mit LNB, Koaxialkabel, Sat-Modem mit Netzwerkkabel) zu den im Vertrag angegebenen Bedingungen (ohne Montage).
3.2 SIV stellt dem Kunden auf der Internetseite www.sat-internet.info alle zur Nutzung des Dienstes notwendigen Informationen zur Verfügung.
3.3 SIV ist, soweit sich aus zwingenden gesetzlichen Vorgaben nichts anderes ergibt, nur zur Leistung nach bestem Wissen und Gewissen verpflichtet.
3.4 Der Dienst steht rund um die Uhr zur Verfügung (z.B. bezeichnet als always on). Der Preis für diesen Dienst beinhaltet die zeitlich unbegrenzte Dienstenutzung im Rahmen der „Fair Access Policy (FAP)“-Regelung und bezieht sich ausschließlich auf den abgeschlossenen Tarif, d.h. Mehrkosten sind ausgeschlossen.
3.5 Der all DSL Internetzugang nutzt die „Fair Access Policy (FAP)“, die für eine gleichmäßige Verteilung der Bandbreite auf alle Nutzer sorgt. Zu diesem Zweck wird über verschiedene Zeitintervalle (5 Minuten, 1 Stunde, 4 Stunden,1 Tag, 1 Woche und 4 Wochen) das übertragene Datenvolumen ermittelt. Die fortlaufende Messung in verschiedenen Zeitintervallen wird als „Sliding Time Window (STW)“ bezeichnet, wobei das längste Intervall ein Zeitintervall von 4 Wochen umfasst. Innerhalb dieses längsten Zeitintervalls ist eine maximales Datenvolumen entsprechend des jeweiligen Tarifs übertragbar, Da das „Sliding Time Window (STW)“ zu jedem Zeitpunkt die letzten 4 Wochen berücksichtigt, wird mit fortschreitender Zeit das Datenvolumen aus der Zeit vor 4 Wochen gelöscht, so dass sich z.B. alle 5 Minuten eine neue freie Kapazität zur Nutzung ergibt. Das Up- und Downloadverhalten des einzelnen Nutzers wird hiermit betrachtet und diejenigen, die mit Ihrem Download/Upload-Verhalten oberhalb der Durchschnittsnutzung desselben Tarifs liegen, werden stufenweise in der Bandbreite so lange gedrosselt bis der Durchschnittswert wieder erreicht ist. FAP als Breitband-Management ist notwendig, da eine übermäßige Nutzung unter Umständen negative Auswirkung auf die Gesamtperformance des gemeinsam genutzten Satelliten haben könnte. Bei den Tarifen handelt es sich nicht um eine garantierte Bandbreite, da die zur Verfügung stehende Satelliten-Bandbreite unter allen Nutzern aufgeteilt wird.
3.6 Die Tarif-Angaben sind Maximalwerte, etwaige Schwankungen in der Performance stellen keinen Produktmangel dar.
§ 4 Pflichten des Kunden
4.1 Der Kunde ist verpflichtet, die Leistungen im Rahmen seiner vertraglichen Vereinbarungen sowie der gesetzlichen Vorgaben nicht missbräuchlich zu nutzen. Er handelt eigenverantwortlich und stellt SIV von jeglicher Haftung gegenüber Dritten aufgrund einer missbräuchlichen Nutzung frei.
4.2 Der Kunde hat es zu unterlassen, illegale Inhalte, mit Hilfe der von SIV in Anspruch genommenen Leistungen, zu verbreiten oder die Leistungen zum unaufgeforderten Versand von Nachrichten an Dritte zu Werbezwecken zu nutzen.
4.3 Aus lizenzrechtlichen Gründen ist der Betrieb der Satelliten-Anlage derzeit ausschließlich in Deutschland gestattet. Bei einer Veränderung des Standortes der Satelliten-Anlage ist SIV unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen und der neue Standort mitzuteilen.
4.4 Der Kunde verpflichtet sich auf eigene Kosten zur Durchführung einer sach- und fachgerechten Installation des all DSL-Equipments, die dem aktuellen Stand der Technik entspricht.
§ 5 Zahlungsbedingungen
5.1 Hardware-Bestellungen, Versandkosten, Bereitstellungspreise und erste Tarifbeträge werden generell per Vorauskasse abgewickelt. Mit Zugang der Auftragsbestätigung sind alle einmaligen Kosten, z.B. für Antenne, Bereitstellung usw. und der Betrag für den ausgewählten Tarif sofort zahlbar, es sei denn, der ausgewählte Tarif beinhaltet bereits die Hardware. Die Zusendung der Antenne nebst Zubehör erfolgt nach Eingang des Rechnungsbetrages. Alle genannten Preise beziehen sich auf 1 Stück des bestellten Produktes bzw. Zubehör zzgl. Versandkosten.
5.2 Der Dienst wird nur in Verbindung mit einer von SIV gelieferten Hardware (Antenne) zur Verfügung gestellt. Die Begleichung aller weiteren Tarifabrechnungen erfolgt per Lastschrift vom Kundenkonto in Deutschland. Hierzu erteilt der Kunde SIV eine Einzugsermächtigung.
5.3 Der Kunde hat für eine ausreichende Deckung des zur Lastschrift angegebenen Kontos zu sorgen.
5.4 Für Lastschriften, die aus vom Kunden zu vertretenden Gründen zurück gereicht werden, hat der Kunde SIV die hierdurch anfallenden Kosten von EUR 8,50- zu erstatten.
5.5 Bei Zahlungssäumnis der zu entrichtenden Beträge (d.h. bei Rückbuchung der Lastschrift durch die Bank des Kunden) wird der Zugang sofort vorübergehend gesperrt. Die Sperrung bleibt bis zur vollständigen Begleichung der Rechnung zzgl. der entstandenen Zusatzkosten (§ 5.4) bestehen, längstens jedoch einen Abrechnungsmonat. Nach dieser Frist erfolgt die Löschung des Accounts, bei einer Neuaufschaltung wird der Bereitstellungspreis erneut fällig. Die Vertragslaufzeit bleibt unberührt.
5.6 Sofern der Kunde Hardware erwirbt, bleibt diese bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum der SIV. Im Falle der vorzeitigen Vertragsbeendigung ist der Kunde verpflichtet, das Gerät in funktionstüchtigem und vollständigem Zustand an SIV zurückzusenden. Nach Erfüllung der Verpflichtungen aus der Finanzierungsvereinbarung erhält der Kunde Volleigentum an dem Gerät.
§ 6 Gewährleistung für all DSL-Leistungen
6.1 SIV erbringt die all DSL Leistungen nach dem anerkannten und im Verkehr üblichen Stand der Technik. Störungen werden im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten unverzüglich beseitigt.
6.2 Bei Störungen, die ihre Ursache außerhalb des Verantwortungsbereiches der SIV (höhere Gewalt) haben, ist SIV für die Dauer des Ausfalls/der Störung entsprechend von ihrer Leistungspflicht und jeglicher Haftung befreit. Als Störungen in diesem Sinne gelten solche, die SIV all DSL nicht zu vertreten hat (z.B. Leistungsausfälle Dritter, insbesondere Leitungs- und Stromausfälle bei Dritten, Arbeitskampfmaßnahmen, auch bei Dritten, zwingende behördliche oder gerichtliche Anordnungen, Naturkatastrophen, Krieg, usw.). Insbesondere witterungsbedingt kann es zu Einschränkungen bezüglich der Übertragungsgeschwindigkeit oder der Verfügbarkeit der Datenübertragung über den Satelliten kommen. Die tatsächliche Übertragungsgeschwindigkeit hängt darüber hinaus im Wesentlichen ab von der optimalen Ausrichtung der Antenne, der Netzauslastung des Netzes des jeweiligen Internet Service Providers, der Auslastung des jeweiligen Contentservers und der Auslastung der Satellitenkapazität.
6.3 SIV übernimmt keine Gewähr für seine Leistungen, soweit Störungen auf a) eine Verletzung der Pflichten und Obliegenheiten des Kunden (§ 4),
b) die technische Ausstattung oder die Netzinfrastruktur des Kunden,
c) den unsachgemäßen, fehlerhaften Anschluss, Bedienung oder Behandlung der, für die Inanspruchnahme von Leistungen der für all DSL erforderlichen Geräte oder Systeme, durch den Kunden oder Dritte zurückzuführen sind.
6.4 Die Nutzung des Dienstes ist auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland beschränkt. In diesem Gebiet kann die Nutzung auch an verschiedenen Standorten erfolgen, z.B. bei Umzug. In diesem Fall ist SIV der neue Standort mitzuteilen.
6.5 Die Verfügbarkeit beträgt 98,0 % über das ganze Jahr gerechnet. Als Ausfallzeit gilt, wenn alle Nutzer desselben Satelliten für einen Zeitraum von mindestens 15 Minuten den Dienst nicht nutzen können.
6.6 Wenn SIV an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen durch den Eintritt unvorhergesehener Ereignisse, die SIV oder deren Zulieferer betreffen, gehindert wird, und die SIV auch mit der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte, z. B. Krieg, innere Unruhen, Streik und Aussperrung, so verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit. Der Kunde kann sich vom Vertrag lösen, wenn ihm wegen der Verzögerung ein Festhalten am Vertrag nicht zumutbar ist.
6.7 Von SIV genannte Lieferfristen stehen unter dem Vorbehalt rechtzeitiger Selbstbelieferung durch den Satellitendienstbetreiber.
§ 7 Datenschutz
7.1 Personenbezogene Daten des Kunden werden durch SIV nur erhoben, gespeichert und verarbeitet, soweit dies zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist und der Kunde einwilligt oder nach den gesetzlichen Vorschriften zulässig ist.
7.2 Erforderlich kann eine Erhebung, Speicherung und Verarbeitung von bestimmten personenbezogenen Kundendaten insbesondere sein zur
a) Bereitstellung, Nutzung und Abrechnung von Leistungen von all DSL,
b) Bearbeitung von Störungsmeldungen innerhalb von Supportdienstleistungen oder zum Entdecken und Unterbinden von Leistungserschleichungen (§9 Telekommunikations-Datenschutzverordnung).
7.3 SIV verpflichtet sich die personenbezogenen Kunden-Daten gemäß der Datenschutzrichtlinien vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben, mit Ausnahme an die für die Abwicklung des Auftrages notwendigen Partner-Unternehmen.
§ 8 Haftung
8.1 SIV haftet – gleich aus welchem Grund nur nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen.
8.2 Dem Kunden ist bekannt, dass die Bereitstellung der Leistungen von SIV von der Bereitstellung und Verfügbarkeit der Bandbreite des jeweiligen Eutelsat-Satelliten abhängig ist. SIV übernimmt daher keine Gewährleistung für die ständige Verfügbarkeit der vollen Bandbreite. Die Verfügbarkeit beträgt 98,0 % über das ganze Jahr gerechnet. Als Ausfallzeit gilt, wenn alle Nutzer desselben Satelliten für einen Zeitraum von mindestens 15 Minuten den Dienst nicht nutzen können.
8.3 SIV übernimmt keine Haftung für Übermittlungsfehler gleich welcher Art.
8.4 Eine Haftung von all DSL für Sperrungen und Ausfälle (auch Teilausfälle) ist ausgeschlossen.
8.5 SIV haftet, soweit Schäden nicht auf der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) beruhen, nur für grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzungen.
8.6 Soweit die zurechenbare Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht auf einfacher Fahrlässigkeit beruht, haftet SIV nur auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden. Auf die Höhe wird in Ziffer 9.11 verwiesen.
8.7 Eine Haftung ist ausgeschlossen, soweit der Kunde, z.B. durch Verletzung einer seiner vertraglichen Mitwirkungspflichten oder Obliegenheiten (§ 4), den Schaden mit verursacht hat. Im Zweifel hat der Kunde einen entsprechenden Nachweis über die Erfüllung dieser Pflichten zu erbringen.
8.8 Der Kunde ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensabwehr und -minderung zu treffen.
8.9 Eine Haftung ist ausgeschlossen, soweit der entstandene Schaden versicherbar und im Verkehrskreis des Kunden üblicherweise durch den Kunden versichert wird.
8.10 Eine Haftung ist ferner ausgeschlossen, soweit Schäden aus Störungen und Ausfällen entstanden sind, die außerhalb des Verantwortungsbereiches der SIV liegen (§ 6 Ziffer 2). Dies gilt insbesondere für Schäden, die auf Fehler und Mängel an Produkten Dritter, welche von SIV im Rahmen seiner Leistungen bereitgestellt werden, zurückzuführen sind.
8.11 Die Haftung für Vermögensschäden, die im Rahmen der Erbringung von Telekommunikationsleistungen für die Öffentlichkeit entstanden sind, sowie alle sonstigen, leicht fahrlässig verursachten Vermögensschäden, ist auf den Ersatz des vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden in Höhe von maximal EUR 5.000,- je Kunde begrenzt. Die Haftung gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten ist auf EUR 50.000,- je schadensverursachendes Ereignis begrenzt. Übersteigt die Haftung aller Geschädigten eines Schadensereignisses diese Höchstgrenze, wird der Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zur Höchstgrenze steht.
§ 9. Aufrechnung und Zurückbehaltung
Gegen Forderungen von SIV kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur wegen unmittelbar aus diesem Vertrag herrührender Gegenansprüche geltend machen.
§ 10 Gewährleistung für Hardware
10.1 Soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, richten sich die Gewährleistungsansprüche des Kunden wegen Mängel der Ware nach den gesetzlichen Vorschriften.
10.2 Sofern kein Verbrauchsgüterkauf vorliegt, beträgt die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche des Kunden ein Jahr. Der Beginn der Verjährung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
10.3 Schadensersatzansprüche wegen Mängel der Ware sind auf den in Ziffer 7 bestimmten Umfang beschränkt. § 444 BGB bleibt unberührt.
10.4 SIV ist berechtigt zur Erbringung von Reparaturleistungen Dritte heranzuziehen. SIV behält sich das Recht vor, das zu reparierende Gerät gegen ein Ersatzgerät auszutauschen.
10.5 SIV ist wahlweise berechtigt, die Reparaturkosten über die Rechnung des Kunden im Lastschrifteinzugsverfahren geltend zu machen oder eine Rechnung zu stellen.
10.6 Von SIV genannte Lieferfristen stehen unter dem Vorbehalt rechtzeitiger Selbstbelieferung durch die Hersteller und Zulieferer.
10.7 Der Kunde wird das Gerät sorgsam behandeln und haftet für Beschädigungen und Abhandenkommen.
10.8 Der Kunde darf keinem Dritten Rechte an dem Gerät einräumen, solange es im Sicherungseigentum der SIV steht.
10.9 Auf normaler Nutzung beruhende Mängel des Gerätes oder der Hardware muss der Kunde unverzüglich nach Entdeckung der SIV schriftlich anzeigen. Erfolgt die Anzeige mündlich, telefonisch oder per E-Mail, so hat er sie innerhalb von 3 Tagen schriftlich zu bestätigen.
§ 11 Schlussbestimmungen
11.1 Ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit der Vertragspartner Geschäftskunde ist, der Hauptsitz von SIV.
11.2 Für die vertraglichen Beziehungen der Vertragspartner zueinander gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Übereinkommens über den internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen.
11.3 Verhandlungssprache ist deutsch.
11.4 Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht.
Satelliten-Internet Vertriebscenter UG (haftungsbeschränkt), Lauesche Str. 64, 04509 Delitzsch
Stand: Mai 2010


